A.eins › Funktionen › Partieverwaltung
Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der
Rückverfolgbarkeit (tracking und tracing) in Produktions- und
Handelsunternehmen werden mit der A.eins Software Partieverwaltung voll
erfüllt. Bei Partien / Chargen handelt es sich um homogene
Teilmengen des Artikelbestandes, die nach Warenein- und -ausgang
über die gesamte Prozesskette nachvollziehbar verwaltet werden
müssen. Es kann sich dabei um die Ergebnisse eines
Produktionsprozesses handeln oder um gelieferte Handelswaren, die, z.B.
wegen des Verfalldatums, geschlossen betrachtet werden müssen.
Partien werden entweder frei vergeben oder, bei Partiepflicht des
Artikels, erzwungen:
Buchungsvorfälle
- Einkauf und Verkauf
- Produktion
- Lagerumbuchungen und Lagerplatzumbuchungen
- Umpacken, Artikelumbuchungen
Abwicklung
- Automatischer Aufruf bei der Belegerfassung
- Zuordnungsvorschlag; individuell gestaltbare Vorschlagsroutinen
- Splittpartien: Mehrere Partien je Warenposition
- Umbuchungen: Produktion, Lager, Lagerplatz, Artikel
- Vermahlung / Zerlegung, Zusammensetzen /
Vermischung
- Zuordnung von Kunden und Lieferanten: Partiereservierung
- Zuordnung des / der Artikel, Qualitäten
- Preisfindung aus der Partie
Überwachung
- Bestands-, Preis-, Rohertragsüberwachung
- Laufzeit, Verfalldatum
- Analyse der Geschäftsvorfälle
- Bewegungen des Ein- und Ausgangs: Bewegungsnachweis
- Herkunfts- und Verwendungsnachweis; tracking & tracing
- wertmäßige Buchungen
- Partieerfolg
- Partieinventur
Stammdaten
- Partieetiketten
- Labordaten
- Arbeitsanweisung
- individuelle Qualitätsdaten je Artikel
- Untersuchungsergebnisse intern und extern
- Messmethoden und Verfahren
A.eins ermöglicht es, den Partiestamm um weitere individuelle
Informationen zu erweitern, sie zusammen mit obigen Daten auszuwerten
und darzustellen. Als Beispiel seien hier spezielle
Qualitätsinformationen genannt (Farbe, Gehalt an
Inhaltsstoffen, etc.). A.eins ermöglicht dann die Abfrage nach
allen Partien oder Chargen, in denen ein Artikel bestimmter
Qualität enthalten ist.