Logo AMIC Collage
 

A.eins › Funktionen› Rückverfolgung

Am 1.1.2005 sind erweiterte gesetzliche Anforderungen an die Dokumentationspflichten und Nachweis- führung (Rückverfolgung, tracking & tracing) der Unternehmen der Nahrungsmittelbranche in Kraft getreten. Inhaltlich ergeben sie sich letztlich aus der konkreten Organisations-/Produkt- und Risikostruktur eines Unternehmens:

Entsprechend dieser unterschiedlichen  Anforderungen stellt A.eins verschiedene Rückverfolgungs- verfahren zur Verfügung.

Nachweis des Belegflusses

Streckengeschäft


interne Buchungen

Dokumentation aller internen Buchungsvorgänge als Buchungssatz und Buchungsbeleg

Partieverwaltung, Chargenverfolgung

EAN 128 und Rückverfolgung

In der innerbetrieblichen Logistik spielt der EAN 128 eine große Rolle. Dieser Intelligente Barcode ist in A.eins (Stammdaten, Bewegungsdaten) voll integriert. Daten, die hiermit lückenlos innerbetrieblich und im Außenverhältnis kommuniziert werden können, sind z.B.: