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                                                Nachhaltigkeitsverordnung

Die energetische Nutzung von Biomasse wird unter den Bedingungen der Nachhaltigkeitsverordnung finanziell gefördert. Unternehmen, die Teil der Prozesskette sind (also z.B. von der Ölfruchterfassung, über den Handel bis hin zur Ölproduktion), müssen sich zertifizieren lassen, um auch zukünftig nachhaltige Ware handeln zu dürfen.

Die Verordnung findet nach aktuellem Stand Anwendung ab dem 1.1.2011; es werden jedoch bereits die eingelagerten Bestände aus 2010 Berücksichtigung finden. Die Verwaltung der erforderlichen Unterlagen ist also umgehend umzusetzen.

Von der Zertifizierung betroffen ist natürlich auch das bei Ihnen eingesetzte Waren­wirtschaftssystem A.eins, da hier die Daten anfallen, die für die Dokumentation und Massenbilanzierung erforderlich sind. Eine Lösung über externe Produkte ist deshalb nicht sinnvoll, weil dann Doppelarbeiten anfallen und permanent Abstimmprobleme zu lösen sein werden.

 

A.eins wird kurzfristig um ein lizenzpflichtiges Modul dergestalt erweitert, dass die z.Z. relevanten Anforderungen komfortabel erfüllt werden können:

 

Verwaltung der Selbsterklärungen der Landwirte fruchtartspezifisch

Nachhaltigkeitskennzeichen am Artikelstamm

Verwaltung von Standardwerten und Umrechnungsfaktoren je Fruchtart

Berücksichtigung betriebsindividueller Standardwerte je Fruchtart

Behandlung nachhaltiger und nicht nachhaltiger Ware auf einem Artikelkonto

Berücksichtigung von Anlieferung, Abholung und Streckenabwicklung

Berücksichtigung eigener Ware und Einlagerungen

Ermittlung von Massebilanzen für einstellbare Zeiträume

 

Für die Nutzung des Moduls ist kein Update erforderlich, es wird mit einer Programmroutine in die bestehende A.eins Version ab Rel. 7.2 installiert.

 

Weitergehende Informationen über Inhalt, Lizenzkosten, Durchführung und Terminierung der Installation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Vertriebsmitarbeiter. 

Bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, um im Bedarfsfall zeitnah eine Dokumentation des Verfahrens zu erhalten.


A.eins Shop

Der Online Handel gewinnt immer mehr an Bedeutung. In Verbindung mit der weltweit über 120000-mal eingesetzten Shopsoftware XT:Commerce bietet A.eins eine umfassende Lösung für den Versandhandel:  A.eins Shop

  • Umfassende Warenwirtschaft A.eins
  • Ausgereifter Shop XT:Commerce
  • Datenaustausch
  • Shophosting und Shoppflege

Live Backup & Hochverfügbarkeit
Neben der klassischen, durch die Datenbank ideal unterstützten, Datensicherung, stehen mit

ab sofort zwei hochmoderne Methoden der Datensicherung und Ausfallsicherheit zur Verfügung

A.eins nach DIN EN ISO 9241 zertifiziert
Mit Datum vom 23.10.2008 wurde AMIC bestätigt, dass für die Entwicklung und PflegeIso Zertifikat
 von A.eins ein Verfahren eingeführt hat, das den Stand der Technik der Software-
Ergonomie berücksichtigt.
Das Verfahren gewährleistet die Anwendung der ergonomischen Empfehlungen der internationalen Ergonomienorm ISO 9241.

Kompatibilität mit den Industriestandards, Einhaltung betriebswirt-schaftlicher Normen bei gleichzeitig einfacher und logischer Bedienbarkeit sind unsere ständige Messlatte. Dieses Zertifikat belegt den Erfolg unserer Anstrengungen.


AMIC auf der FRUIT LOGISTICA in Berlin
FruitLogistca Vom 3.2. - 5.2.2010 findet in Berlin die FRUIT LOGISTICA , die Internationale Messe für Früchte- und Gemüsemarketing, statt. Die SoftwareCompany AMIC GmbH ist  mit einem eigenen Stand vertreten . Gerne zeigen wir Ihnen dort unsere Lösungen z.B. zu den Themen

  • Rückverfolgbarkeit
  • Etikettierung
  • Qualitätsmanagement
  • erweiterter Auswertungsgenerator
  • Prozessautomatisierung
  • elektronische Kommissionierung



"Archiv, Chefcockpit & Finanzanalysen"
AMIC Seminar  inA.eins Neuigkeiten
Kiel, Melle, Wesseling und Sulzheim


Unsere Themen:

  • Archivierung
  • Recherche
  • Neuerungen und Erweiterungen
  • Chefcockpit - das Unternehmen auf einen Blick
  • Finanzplanung und -simulation
  • Liquiditätsvorschau
  • Berichtsmappen

150 Teilnehmer aus über 100 Unternehmen konnten sich von der Leistungsfähigkeit des aktuellen Programmstandes überzeugen und in intensiven und anregenden Diskussionen die Einsatzmöglichkeiten im eigenen Unternehmen kennen lernen.

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme und freuen uns auf die nächste Veranstaltung.
Kiel      Wesseling      Sulzheim

Melle          Melle


 A.eins 7.5 ist da!

Die Weiterentwicklung von A.eins umfasst alle Bereiche des Programms. Schwerpunkte in A.eins 7 sind:

Ein zentraler Punkt in der Programmweiterentwicklung ist immer, den zunehmenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im vergangenen Jahr betraf dies die Rückverfolgbarkeit über alle Verarbeitungsstufen im A.eins System. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen wurden auch die bereits bestehenden Programmmodule Partiebuchhaltung, Belegerfassung und Archivierung so angepasst, dass sie einer betriebsinternen Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung inkl. zugehöriger Dokumente und Prozesssteuerung genügen können. In dieser Ausbaustufe erlaubt es A.eins dann auch, die Lagerwirtschaft / Kommissionierung elektronisch zu steuern und dabei Lagerwirtschaftstechnik direkt anzusteuern. Dazu gehört dann natürlich auch, Anwendern rollengerechte Benutzeroberflächen gestalten zu können; auch diese Funktionalität ist Bestandteil von A.eins 7.5. 

 Mehr über A.eins 7 erfahren Sie hier.

Mobile online - Belegerfassung mit dem Funkscanner DATALOGIC Memor

Daten nur einmal erfassen, auf handschriftliche Notizen und Nebenbuchhaltungen verzichten – alles bekannte Anforderungen an IT-Systeme. Was aber, wenn im Außenbereich, in der Produktionshalle, im Lager, im Verkaufsraum kein EDV-Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Die Antwort heißt online Datenerfassung mit Funkscannern. Das Warenwirtschaftssystem A.eins arbeitet ideal mit dem Funkscanner Datalogic Memor zusammen: Alle Vorgänge der Warenwirtschaft (Inventur, Belege des Verkaufs und Einkaufs, Chargen, Lose, Partien, etc.) können online über den Funkscanner erfasst und verprobt werden. Individuell gestaltbare Erfassungsroutinen bis hin zu fehlertoleranter Barcodesteuerung gewährleisten, dass auch ungeübte Personen effizient in die Datenerfassungsprozesse eingebunden werden können. Das System ist in unterschiedlicher Konfiguration in verschiedenen Unternehmen bei der Kommissionierung, der Warenrückverfolgung, der Belegerfassung und dem Qualitätsmanagement im Einsatz.

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln mit A.eins

Das Lebensmittelrecht sieht seit jeher für jeden Inverkehrbringer von Lebensmitteln in der Kette vom landwirtschaftlichen Urprodukt über die Herstellung eines Lebensmittels bis zur Abgabe an den Verbraucher besondere Sorgfaltspflichten vor, die verhindern sollen, dass Lebensmittel in den Verkehr gelangen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ab dem 1.1.2005 treten zusätzliche Anforderungen als Reaktion auf zahlreiche Lebensmittelskandale in den vergangenen Jahren in Kraft. Eine zentrale Anforderung ist dabei die Rückverfolgbarkeit eines Produktes vom Verbraucher zum Erzeuger und vom Erzeuger zum Verbraucher: Die Inverkehrbringer von Lebensmitteln sind nach dieser Richtlinie verpflichtet, Systeme aufzubauen, die eine Nachvollziehbarkeit zeitnah gewährleisten.
Mit A.eins meistern Sie diese Herausforderung!

Basel II

Mit Basel II steigen die Anforderungen der Kapitalgeber an die Unternehmen hinsichtlich Qualität und Aktualität der Unternehmensinformation beträchtlich. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Eine transparente Informationspolitik verbessert die Verhandlungsposition bei den Banken. Hierzu stellt A.eins bereits im Standard umfassende Controllingfunktionen zur Verfügung; so z.B.:

Hiermit und ggf. ergänzt um individuelle Auswertungen mit Hilfe von QuickReport werden nicht nur die Anforderungen des externen Rating jederzeit erfüllt sondern auch betriebsintern die erforderlichen Informationen mundgerecht serviert.

Archivierungspflicht

Seit dem 1.1.2002 besteht die Pflicht zur elektronischen Archivierung elektronisch erfasster und elektronisch an die Finanzbuchhaltung übergebener Vorgänge. Bereits jetzt verlangen die Finanzbehörden bei der Prüfung elektronisch auswertbare Daten. Über den aktuellen Stand der Diskussion können Sie sich hier informieren:
www.elektronische-steuerpruefung.de


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