| Nachhaltigkeitsverordnung |
|
Die
Verordnung findet nach aktuellem Stand Anwendung ab dem 1.1.2011; es werden
jedoch bereits die eingelagerten Bestände aus 2010 Berücksichtigung finden. Die
Verwaltung der erforderlichen Unterlagen ist also umgehend umzusetzen. Von
der Zertifizierung betroffen ist natürlich auch das bei Ihnen eingesetzte Warenwirtschaftssystem
A.eins, da hier die Daten anfallen, die für die Dokumentation und
Massenbilanzierung erforderlich sind. Eine Lösung über externe Produkte ist
deshalb nicht sinnvoll, weil dann Doppelarbeiten anfallen und permanent
Abstimmprobleme zu lösen sein werden. A.eins
wird kurzfristig um ein lizenzpflichtiges Modul dergestalt erweitert, dass die
z.Z. relevanten Anforderungen komfortabel erfüllt werden können: Verwaltung
der Selbsterklärungen der Landwirte fruchtartspezifisch Nachhaltigkeitskennzeichen
am Artikelstamm Verwaltung
von Standardwerten und Umrechnungsfaktoren je Fruchtart Berücksichtigung
betriebsindividueller Standardwerte je Fruchtart Behandlung
nachhaltiger und nicht nachhaltiger Ware auf einem Artikelkonto Berücksichtigung
von Anlieferung, Abholung und Streckenabwicklung Berücksichtigung
eigener Ware und Einlagerungen Ermittlung
von Massebilanzen für einstellbare Zeiträume Für
die Nutzung des Moduls ist kein Update erforderlich, es wird mit einer
Programmroutine in die bestehende A.eins Version ab Rel. 7.2 installiert. Weitergehende
Informationen über Inhalt, Lizenzkosten, Durchführung und Terminierung der
Installation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Vertriebsmitarbeiter. Bitte
setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, um im Bedarfsfall zeitnah eine
Dokumentation des Verfahrens zu erhalten. |
| A.eins Shop |
|
Der Online Handel gewinnt immer mehr an Bedeutung. In Verbindung mit der
weltweit über 120000-mal eingesetzten Shopsoftware XT:Commerce bietet A.eins
eine umfassende Lösung für den
Versandhandel:
|
| Live Backup & Hochverfügbarkeit |
| Neben der klassischen, durch die Datenbank ideal unterstützten, Datensicherung,
stehen mit ab sofort zwei hochmoderne Methoden der Datensicherung und Ausfallsicherheit zur Verfügung |
Ein zentraler Punkt in der Programmweiterentwicklung ist immer, den zunehmenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im vergangenen Jahr betraf dies die Rückverfolgbarkeit über alle Verarbeitungsstufen im A.eins System. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen wurden auch die bereits bestehenden Programmmodule Partiebuchhaltung, Belegerfassung und Archivierung so angepasst, dass sie einer betriebsinternen Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung inkl. zugehöriger Dokumente und Prozesssteuerung genügen können. In dieser Ausbaustufe erlaubt es A.eins dann auch, die Lagerwirtschaft / Kommissionierung elektronisch zu steuern und dabei Lagerwirtschaftstechnik direkt anzusteuern. Dazu gehört dann natürlich auch, Anwendern rollengerechte Benutzeroberflächen gestalten zu können; auch diese Funktionalität ist Bestandteil von A.eins 7.5.
Mehr über A.eins 7 erfahren Sie hier.
Daten nur einmal erfassen, auf handschriftliche Notizen und Nebenbuchhaltungen verzichten – alles bekannte Anforderungen an IT-Systeme. Was aber, wenn im Außenbereich, in der Produktionshalle, im Lager, im Verkaufsraum kein EDV-Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Die Antwort heißt online Datenerfassung mit Funkscannern. Das Warenwirtschaftssystem A.eins arbeitet ideal mit dem Funkscanner Datalogic Memor zusammen: Alle Vorgänge der Warenwirtschaft (Inventur, Belege des Verkaufs und Einkaufs, Chargen, Lose, Partien, etc.) können online über den Funkscanner erfasst und verprobt werden. Individuell gestaltbare Erfassungsroutinen bis hin zu fehlertoleranter Barcodesteuerung gewährleisten, dass auch ungeübte Personen effizient in die Datenerfassungsprozesse eingebunden werden können. Das System ist in unterschiedlicher Konfiguration in verschiedenen Unternehmen bei der Kommissionierung, der Warenrückverfolgung, der Belegerfassung und dem Qualitätsmanagement im Einsatz.
Das Lebensmittelrecht sieht seit jeher für jeden
Inverkehrbringer von Lebensmitteln in der Kette vom
landwirtschaftlichen Urprodukt über die Herstellung eines
Lebensmittels bis zur Abgabe an den Verbraucher besondere
Sorgfaltspflichten vor, die verhindern sollen, dass Lebensmittel in den
Verkehr gelangen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ab dem 1.1.2005 treten zusätzliche Anforderungen als Reaktion
auf zahlreiche Lebensmittelskandale in den vergangenen Jahren in Kraft.
Eine zentrale Anforderung ist dabei die Rückverfolgbarkeit
eines Produktes vom Verbraucher zum Erzeuger und vom Erzeuger zum
Verbraucher: Die Inverkehrbringer von Lebensmitteln sind nach dieser
Richtlinie verpflichtet, Systeme aufzubauen, die eine
Nachvollziehbarkeit zeitnah gewährleisten.
Mit
A.eins meistern Sie diese Herausforderung!
Mit Basel II steigen die Anforderungen der Kapitalgeber an die Unternehmen hinsichtlich Qualität und Aktualität der Unternehmensinformation beträchtlich. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Eine transparente Informationspolitik verbessert die Verhandlungsposition bei den Banken. Hierzu stellt A.eins bereits im Standard umfassende Controllingfunktionen zur Verfügung; so z.B.:
Hiermit und ggf. ergänzt um individuelle Auswertungen mit Hilfe von QuickReport werden nicht nur die Anforderungen des externen Rating jederzeit erfüllt sondern auch betriebsintern die erforderlichen Informationen mundgerecht serviert.
Seit dem 1.1.2002
besteht die Pflicht zur elektronischen Archivierung elektronisch
erfasster und elektronisch an die Finanzbuchhaltung
übergebener Vorgänge. Bereits jetzt verlangen die
Finanzbehörden bei der Prüfung elektronisch
auswertbare Daten. Über den aktuellen Stand der Diskussion
können Sie sich hier informieren:
www.elektronische-steuerpruefung.de