Es gilt hier zwei Optionen einzustellen:
1. Zählzeitraum in Tagen: Bei der permanenten Inventur schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein Artikel in einem eng begrenzten zeitlichen Zusammenhang zu zählen ist. Dieser wird hier in Tagen definiert. Die Empfehlung ist, diesen Wert auf 1 zu setzen.
Wird dieser Wert auf 0 gesetzt, so gilt das Wirtschaftsjahr als Zählzeitraum.
2. Anzahl der Zeilen im Inventurbeleg: Wird ein Inventurbeleg erstellt, so werden pro Lager alle Zählprotokolle zusammengefasst, die noch nicht in einen Zählbeleg eingeflossen sind. Damit dieser Beleg nicht unendlich groß wird, ist hier die Möglichkeit gegeben, den Beleg auf eine definierte Zahl von Zeilen zu begrenzen. Wir empfehlen einen Wert von max. 50.