Eingangsdatum muss hinter dem Belegdatum liegen(SPA 1130)

 

Für Eingangsrechnungen und -gutschriften kann ein Eingangsdatum erfasst werden. Dieser Steuerparameter legt fest, ob bei der Erfassung oder beim Import – und zwar sowohl in der Warenwirtschaft als auch in der Finanzbuchhaltung - getestet wird, ob das Eingangsdatum hinter dem Belegdatum liegt.