Nein: Aus einer Rechnung können beliebig oft Gutschriften (als Kopiervorlage) erstellt werden.
Ja: Es kann nur eine Gutschrift zu einer Rechnung erstellt werden. Beide Belege sind gegen Weiterverarbeitung gesperrt. Ist die Rechnung noch nicht in der FIBU, werden beide Belege für FIB als nn gekennzeichnet.