Nicht erhobene Partien bei Inventur prüf(SPA 543)

 

Nein: Bestände nicht erhobener Partien werden durch Inventur nicht verändert.

Ja: Partiebestände werden hinsichtlich der Inventur einer Vollständigkeitsprüfung unterworfen. Nicht erhobene Partien werden in einer Differenzenliste nach Partien ausgewiesen. Die vollständige Erhebung aller Partien wird bei Inventurabschluss sichergestellt und auch im Periodenabstimmprotokoll ausgewiesen. Per Sonderfunktion (Inventureröffnung oder Inventurabschluss) werden analog zur Nullsetzung in der Bestandsführung alle nicht erhobenen Partien auf 0 gesetzt.