Bei Einzelumwandlungen werden Geschäftsjahr und Periode wie folgt behandelt: „Original übernehmen“ = Jahr und Periode des Quellbeleges werden übernommen „neu laut Belegdatum“ = Jahr und Periode werden laut Belegdatum des neuen Beleges bestimmt.
Dieser Steuerparameter ist nicht wirksam für Umwandlungen in Stornobelege.