Wird dieser Steuerparameter auf „Ja“ gestellt, dürfen bei der Umwandlung nur Folgebelege erstellt werden, deren Vorgangsdatum größer oder gleich dem Vorgangsdatum des Ursprungsbelegs liegt. Eine Rechnung, deren Datum vor dem Datum des Lieferscheins liegt, wäre dann nicht möglich.
Diese Behandlung gilt nur für die Umwandlung von Standardvorgängen – nicht jedoch für Rohware