Bei der Ermittlung von Zahlungsbedingungstexten in Rechnungen und Gutschriften wird als Unterscheidungskriterium grundsätzlich nur die Vorgangsklasse ausgewertet. Mit Aktivierung dieses Steuerparameters wird auch der Gesamtbetrag des Beleges berücksichtigt, so dass als Text der Zahlungsbedingung z.B. bei einer Rechnung mit einem negativen Betrag der Text der Gutschrift verwendet wird.