Ist ein Beleg in eine Vollreplikationsumgebung noch
nicht abgearbeitet (also durch den Mandantenserver durchgelaufen), so darf
dieser Beleg nicht umgewandelt werden, da sonst Probleme im Partiebereich wie
auch im Kennzeichenbereich auftreten können.
Es kann dann passieren, dass bei
Umwandlungsbuchungen ganze Partiebewegungen nicht mit berücksichtigt werden und
dass in Rechnungen umgewandelte Lieferscheine sofort wieder freigegeben werden,
was zu Doppelbuchungen (zwei Rechnungen für einen Lieferschein) führt.