Umwandlungssperre für MS Einträge bei Vollreplikation(SPA 895)

 

Ist ein Beleg in eine Vollreplikationsumgebung noch nicht abgearbeitet (also durch den Mandantenserver durchgelaufen), so darf dieser Beleg nicht umgewandelt werden, da sonst Probleme im Partiebereich wie auch im Kennzeichenbereich auftreten können.
Es kann dann passieren, dass bei Umwandlungsbuchungen ganze Partiebewegungen nicht mit berücksichtigt werden und dass in Rechnungen umgewandelte Lieferscheine sofort wieder freigegeben werden, was zu Doppelbuchungen (zwei Rechnungen für einen Lieferschein) führt.