Zu-/Abschläge

 

Definition lt. Wikipedia:

Die Zulage (auch Zuschlag) ist ein spezieller Tarif, der für Sonderleistungen zu entrichten ist, die über die normalen Vertragsbedingungen hinausgehen. Im Rahmen von Arbeits- oder Dienstverhältnis handelt es sich um eine Sonderzahlung bzw. einen finanziellen Bonus, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Beschäftigungsbehörde oder dem Arbeitgeber als Ausgleich besonderer Umstände oder Belastungen gewährt werden kann. Auch bei der Benennung besonderer Sozialleistungen und Subventionen wird der Ausdruck häufig verwendet.

 

Verwendung in A.eins

Neben dem Zuschlag als zusätzlichem Preisaufschlag für definierte Konditionen gibt es analog den Abschlag, der eine Preisminderung für definierte Konditionen festlegt.