Einrichten der Auslandskunden für Zollausfuhr

 

Die Zollabwicklung macht nur Sinn, wenn ein Export nach Außerhalb der EU vorliegt. Deshalb wird die Funktion auch nicht für Lieferungen innerhalb der EU angeboten.

Bei Kunden, deren Staatbezeichnung außerhalb der EU liegt, also im Staatstamm die Bedeutung „Drittland“ hat, müssen zusätzliche Zolldaten für die Zollabwicklung hinterlegt werden.

Diese Daten lassen sich im Anschriftstamm-Eintrag mit der Funktion „ZOLLDATEN“ zu dem einzelnen Kunden erfassen.

Diese Angaben werden, sofern sie eingegeben wurden, als Vorgabe in die Ausfuhrzollanmeldung übernommen und können so die wiederholte Eingabe der Texte ersetzen.