Ein Bezahlterminal verlangt in der Regel eine PIN bei der Authorisierung der Zahlung. Dies kann dennoch im Einzelfall je nach Vertrag mit dem Anbieter variieren. Diese PIN-Anforderung ist in A.eins als Standard im Ablauf des Bezahlvorgangs mit Bezahlterminal vorgesehen und wird wegen der Sicherheit gegen Zahlungsausfall auch empfohlen, wenn auch die Gebühren i.d.R. wenige Cents pro Zahlung höher sind als beim Lastschriftverfahren.
Im Einzelfall kann nun von diesem PIN-Verfahren bewusst abgewichen werden, indem in der Marktkasse die Funktion EC-Lastschrift zur Zahlung aufgerufen wird. In diesem Fall druckt das EC-Terminal einen Beleg zur Unterschrift. In den Kassenjournalen ist der Unterschied zwischen EC-PIN und EC-Lastschrift nicht sichtbar!
Eine Kombination der Auszahlung (EC-Plus) mit Lastschrift ist nicht möglich.