Neuzugänge können auf unterschiedliche Art und Weise in die Anlagenbuchhaltung gelangen.
1. Über die Belegerfassung der Finanzbuchhaltung. Wird ein Anlagenkonto bei der Erfassung von Eingangsrechnungen angesprochen, so öffnet sich zuerst eine Itembox mit den bereits erfassten Anlagegütern. Will man einen Zugang zu einem bestehenden Anlagegut erfassen, so kann man dieses hier auswählen. Um ein neues Anlagegut zu erfassen, wählt man den Punkt „—NEU—„ in der ersten Zeile der Itembox. Soll der Betrag auf mehrere Anlagegüter verteilt werden so wählt man den zweiten Punkt „—AUFTEILEN—". Es öffnet sich dann das Erfassungsfenster der Anlagenbuchhaltung und man kann dort zusätzliche Angabe machen.
2.
Über die Variante „Eingangsrechnungen ohne Anlageneintrag“ im Anlagenstamm. Dort
erscheinen alle Eingangsrechnungen, bei denen ein Konto mit dem Kennzeichen
„Anlagekonto“ verwendet wurde und die nicht über die Belegerfassung direkt oder
nicht vollständig zugeordnet wurden. Markiert man dort einen Beleg steht die
Funktion „Verteilung/Zuordnung“ zur Verfügung. Man kann hier die Anlage so
erfassen, dass sie dem Fibubeleg zugeordnet wird. Es ist dabei möglich bei
Belegen vom Typ Eingangsrechnung den Betrag auf mehrere Anlagegüter zu
verteilen. Es werden die bekannten Daten vorbelegt.
Werden in dieser Variante
mehrere Eingangsrechnungen markiert und dann die Funktion „Verteilung/Zuordnung“
ausgewählt, so geht das Programm davon aus, dass man diese Eingangsrechnungen
gesammelt einem einzigen Anlagegut zuordnen will. Man hat dann nur die
Möglichkeit einen neuen Anlageneintrag vorzunehmen oder ein bestehendes
Anlagegut auszuwählen.
3. Direkt im Anlagenstamm über Neuerfassung.
Bei den ersten beiden Methoden erhält der Eintrag in
der Anlagenbuchhaltung einen Verweis zum Fibubeleg. Für den so entstehenden
Eintrag in der Anlagenbuchhaltung werden dann die Werte direkt übernommen.
Löschen in der Primanota wirkt sich nicht auf das Anlagegut aus. Löscht
man das Anlagegut, so wird der Verweis auf den in der Fibu erfassten Beleg
zurückgesetzt und dieser erscheint wieder in der Variante „Fibubelege ohne
Anlageneintrag“.
Neuzugänge können als AHK bzw. als Zugang erfasst
werden. Auf den Auswertungen werden Zugänge für vorangegangene Wirtschaftsjahre
den Anschaffungs- und Herstellungskosten zugerechnet.