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Rohwarenabrechnung
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Direktsprung [RWB]
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Direktsprung [RWBV]
Rohwarebelege können mit der
Funktion Stornieren/Löschen aus dem A.eins-Vorgangswesen wieder entfernt
werden. Dieses kann zum Beispiel für eine aus einer Rohwarenlieferung irrtümlich
zu früh erstellte Rohwarenabrechnung geschehen, wenn diese noch nicht gedruckt
oder verschickt wurde. Auch ein Rohwarelieferschein, der mit einer falschen
Kundennummer oder mit einem falschen Lieferartikel erfasst wurde, kann so wieder
gelöscht werden, um ihn anschließend mit den korrekten Daten neu zu
erfassen.
Grundsätzlich werden, wenn möglich, nur genau die ausgewählten
Belege gelöscht.
Eine Ausnahme stellen jedoch Lieferscheine da, die
bei der Erfassung durch das Belegsplitting-Verfahren bei
Kontraktmengenüberlauf entstanden sind sowie deren jeweiliger
Ausgangsbelege: Diese Lieferscheine werden aus Konsistenzgründen immer zusammen
gelöscht. Kann einer dieser Belege nicht gelöscht werden, zum Beispiel weil er
bereits weiterverarbeitet wurde, so wird keiner der zusammengehörigen
Lieferscheine gelöscht!
Generell können nur Belege gelöscht werden, die nicht weiterverarbeitet sind: Es darf also weder ein direkter Stornobeleg noch eine nicht stornierte Abrechnung als Folgebeleg existieren. Auch ein Beleg, der bereits in die Finanzbuchhaltung übertragen wurde, kann nicht gelöscht werden. Ist ein zu löschender Beleg Teil eines Sammelbelegdrucks (Sammelabrechnung), so muss der zugehörige Sammelbeleg zunächst wieder mit der Funktion Druck zurücksetzen in der Auswahllistenvariante Bearbeiten Sammeldruck zurückgesetzt werden.