Stornoieren/Löschen

 

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Rohwarebelege können mit der Funktion Stornieren/Löschen aus dem A.eins-Vorgangswesen wieder entfernt werden. Dieses kann zum Beispiel für eine aus einer Rohwarenlieferung irrtümlich zu früh erstellte Rohwarenabrechnung geschehen, wenn diese noch nicht gedruckt oder verschickt wurde. Auch ein Rohwarelieferschein, der mit einer falschen Kundennummer oder mit einem falschen Lieferartikel erfasst wurde, kann so wieder gelöscht werden, um ihn anschließend mit den korrekten Daten neu zu erfassen.
Grundsätzlich werden, wenn möglich, nur genau die ausgewählten Belege gelöscht.
Eine Ausnahme stellen jedoch Lieferscheine da, die bei der Erfassung durch das Belegsplitting-Verfahren bei Kontraktmengenüberlauf entstanden sind sowie deren jeweiliger Ausgangsbelege: Diese Lieferscheine werden aus Konsistenzgründen immer zusammen gelöscht. Kann einer dieser Belege nicht gelöscht werden, zum Beispiel weil er bereits weiterverarbeitet wurde, so wird keiner der zusammengehörigen Lieferscheine gelöscht!

Generell können nur Belege gelöscht werden, die nicht weiterverarbeitet sind: Es darf also weder ein direkter Stornobeleg noch eine nicht stornierte Abrechnung als Folgebeleg existieren. Auch ein Beleg, der bereits in die Finanzbuchhaltung übertragen wurde, kann nicht gelöscht werden. Ist ein zu löschender Beleg Teil eines Sammelbelegdrucks (Sammelabrechnung), so muss der zugehörige Sammelbeleg zunächst wieder mit der Funktion Druck zurücksetzen in der Auswahllistenvariante Bearbeiten Sammeldruck zurückgesetzt werden.