Steuerbescheinigung/Zweitsteuerbescheinigung

 

Aus der Liste „Aktionärsdividende“ können für abgeschlossene Wirtschaftsjahre Steuerbescheinigungen für die Aktionäre erstellt werden. Ähnlich wie bei der Kundenbescheinigung können nach Anwahl der Funktion über F2 die Aktionäre und die Dividende, für die die Steuerbescheinigung ausgestellt werden soll, ausgewählt werden.

Die Zweitsteuerbescheinigung unterscheidet sich von der Steuerbescheinigung nur durch Kennzeichnung, dass es sich hierbei um eine Zweitsteuerbescheinigung handelt.