Bei der Berechnung
von Stoffstrommengen wird bei Angabe des Stoffstrom-Anteils in Prozent zunächst
die Kompatibilität der Mengeneinheit der Positionsmenge mit der Mengeneinheit
der auszuweisenden Stoffstrommenge geprüft. Bei inkompatiblen Mengeneinheiten
(zum Beispiel Liter versus Kilogramm) wird per in der Position angegebenem
Gewicht (zum Beispiel ermittelt aus der Gewichtsangabe pro Grundmengeneinheit im
Artikelstamm) der prozentuale Anteil der Positionsmenge in die Mengeneinheit der
auszuweisenden Stoffstrommenge umgerechnet.
Ist in einem solchen Fall kein
Gewicht in der Position eingetragen, weil es weder erfasst noch im Artikelstamm
eingetragen ist, so wird die Stoffstrommenge als dem prozentualen Anteil zur
Positionsmenge interpretiert.