Verspätete Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in der Anlagenbuchhaltung als Zugang (z.B. Anschaffung einer Plane für einen LKW), als Teilabgang (z.B. bei Gutschrift) oder als negativer Zugang(bei Skonto) gekennzeichnet. Diese können - wie bereits die Neuzugänge - auf unterschiedliche Art und Weise in die Anlagenbuchhaltung gelangen.
1.
Über die Belegerfassung der Finanzbuchhaltung. Bei den Belegtypen
Eingangsrechnung und Eingangsgutschrift öffnet sich eine Itembox, in der ein
bestehendes Anlagegut ausgewählt werden kann. Wählt man ein bestehendes
Anlagegut aus, so wird sofort eine Zeile vom Typen Zugang bzw. Teilabgang in die
Historie geschrieben. Dies kann noch geändert werden.
Bei Eingangsrechnungen
kann auch ein neues Anlagegut erfasst werden. In der Itembox steht dafür in der
ersten Zeile „—NEU—„. Wählt man diese Zeile aus, wird ein neues Anlagengut
erstellt. . Soll der Betrag auf mehrere Anlagegüter verteilt werden so wählt man
den zweiten Punkt „—AUFTEILEN—„
2.
Über die Variante „Eingangsrechnungen ohne Anlageneintrag“ bzw. „Fibubeleg ohne
Anlageneintrag“ im Anlagenstamm. Wie bei der direkten Erfassung in der
Finanzbuchhaltung kann man in einer Itembox bestehende Anlagegüter auswählen
oder ein neues Anlagegut erfassen. Die Funktion „„Verteilung/Zuordnung“
ermöglicht bei Belegen vom Typ Eingangsrechnung und bzw. in der Variante
„Fibubeleg ohne Anlageneintrag“ für Eingangsgutschrift das Verteilen des Betrags
auf mehrere Anlagegüter. Bei der Erfassung über diese Variante wird der Zugang
dem Fibubeleg zugeordnet.
Skontobelege können nur über die Variante
„Fibubeleg ohne Anlageneintrag“ einem bestehenden Anlagegut zugeordnet werden.
Sie werden als negativer Zugang gekennzeichnet.
3.
Direkt im Anlagenstamm. Diese Methode erzeugt keinen Verweis zu einem
bestehenden Fibubeleg und sollte nur angewendet werden, wenn man die
Anlagenbuchhaltung nach Systemwechsel neu einsetzt und Zu- bzw. Abgänge der
Vorjahre erfassen möchte.
ACHTUNG:
Wurde bereits AfA für diesen Zeitraum berechnet, so ist es nicht möglich, ein Datum einzugeben, welches vor diesem Datum liegt, da sonst die bereits errechnete Abschreibung nicht stimmt. Ggf. muss die Abschreibung dann erst storniert werden.
Beim Löschen des Anlagegutes wird die zugewiesenen Eingangsrechnungen bzw. Gutschriften automatisch wieder freigegeben, so dass dieser wieder in der Variante „Fibubelege ohne Anlageneintrag“ erscheint.