Voraussetzungen zur Reorganisation

 

Um Datenbestände zwischen den 4 genannten Bereichen abgleichen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Mandantenserver

Der im Hintergrund wirkende Buchungsprozess Mandantenserver muss alle relevanten (zu prüfender Zeitraum) Belege erfolgreich abgearbeitet haben

 

Belegumwandlung

Die relevanten Belege müssen in den jeweiligen Endzustand umgewandelt worden sein (Lieferscheine E / V)

 

Fibuübertrag

Belegsummen und Fibusummen können erst nach dem erfolgreichen Übertrag übereinstimmen.

 

Periodenverfahren           

Warenbelege müssen beim Übertrag der gleichlautenden Fibuperiode zugeordnet werden. Dies kann im Einzelfall nicht gewollt sein. Hieraus ergibt sich eine Periodenverschiebung, die Ergebnisse können dann nur auf Jahresebene abgestimmt werden. Siehe hierzu auch entsprechende Steuerparameter.