Um dem Anwender zu ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob mit oder ohne Partiezwang gearbeitet wird, gilt folgende Wirkungsweise:
Für die Wiegetypen „Rohwareneingang“ und „Rohwarenausgang“ wird das Feld ‚Partiezuordnung’ (0 = egal, 1 = immer mit Partie, 2 = ohne Partie) des Artikels auf der Artikelmaske herangezogen. Bei der Einstellung „immer mit Partie“ wirkt die Partiepflicht in der Waage.
Für andere Wiegetypen hängt die Partiepflicht weiterhin davon ab, ob der Artikel ein Saatgutartikel ist. In diesem Fall gilt die Einstellung des Steuerparameters 267 „Zwangs-Partie bei Saatgut-Lieferung“.