Zum Zeitpunkt der Anlieferung gibt es noch keine Belege. Dennoch können Laborergebnisse vor Erfassung der Belege wie Eingangslieferschein etc. vorliegen. Um diese Belege später zu den Laborergebnissen zuordnen zu können, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
1. Die Nummer des Lieferscheins muss aus der Liefernummer der Online-Waage erzeugt werden.
2. Das Belegdatum aus der Waage muss mit dem Datum der Erfassung des Beleges übereinstimmen.