Bei der Übertragung von Mitgliedskonten ( Geschäftsübergabe oder Todesfall ) handelt es sich um einen Sonderfall, der satzungsgemäß häufig einen Sonderstatus erlangt. Es wird bei der Funktion Übertragen davon ausgegangen, dass Übertragungen immer den kompletten Bestand des Quellkontos behandeln.
Im Grunde ist dieser Vorgang aber eine Kombination mehrerer Arbeitsschritte:
Das abgebende Konto (Q) überträgt Anteile an das empfangende Konto (Z)
Kündigung Q Zeichnung Z
Auszahlung Z Einzahlung Z
Die entstehenden Posten auf Q ( Haben ) und Z ( Soll ) sind über ein geeignetes Durchgangskonto auszugleichen.
Die Funktion Übertragen CF7 öffnet folgende Eingabefelder:
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Felder | |
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Zielmitgl. KndNr. |
Hier wird die Kundennummer des Zielkunden angegeben. |
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Zieldatum |
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Bemerkung zum Vorgang |
Hier kann eine Bemerkung zum Vorgang eingetragen werden. (60 Zeichen) |
Achtung
Es sind hier nur solche Konten zugelassen, die einer
Mitgliedsnummer zugeordnet sind.
Ggfs. ist also zunächst eine
Mitgliedsnummer auf dem Zielkonto zuzuordnen.
Es wird in der Bearbeitungsmaske das jeweilige Gegenkonto vermerkt, um die Verfolgung zu erleichtern.
Es können keine Anteile übertragen werden, wenn der Zielkunde nicht als Gesellschafter eingerichtet worden ist.