Übertragung Anteile

 

Bei der Übertragung von Mitgliedskonten ( Geschäftsübergabe oder Todesfall ) handelt es sich um einen Sonderfall, der satzungsgemäß häufig einen Sonderstatus erlangt. Es wird bei der Funktion Übertragen davon ausgegangen, dass Übertragungen immer den kompletten Bestand des Quellkontos behandeln.

Im Grunde ist dieser Vorgang aber eine Kombination mehrerer Arbeitsschritte:

Das abgebende Konto (Q) überträgt Anteile an das empfangende Konto (Z)

Kündigung        Q                                             Zeichnung         Z

Auszahlung       Z                                             Einzahlung        Z

Die entstehenden Posten auf Q ( Haben ) und Z ( Soll ) sind über ein geeignetes Durchgangskonto auszugleichen.

 

Die Funktion Übertragen CF7 öffnet folgende Eingabefelder:

Felder

Zielmitgl. KndNr.

Hier wird die Kundennummer des Zielkunden angegeben.

Zieldatum

 

Bemerkung zum Vorgang

Hier kann eine Bemerkung zum Vorgang eingetragen werden. (60 Zeichen)

 

Achtung

Es sind hier nur solche Konten zugelassen, die einer Mitgliedsnummer zugeordnet sind.
Ggfs. ist also zunächst eine Mitgliedsnummer auf dem Zielkonto zuzuordnen.

Es wird in der Bearbeitungsmaske das jeweilige Gegenkonto vermerkt, um die Verfolgung zu erleichtern.

Es können keine Anteile übertragen werden, wenn der Zielkunde nicht als Gesellschafter eingerichtet worden ist.