DSGVO-Anonymisieren

 

Die Funktion zum Anonymisieren finden Sie in der DSGVO-Liste.

Es wird automatisch für das Objekt im Anschriftenstamm ein Protokolleintrag erzeugt. So ein Eintrag beschreibt, wer die Anonymisierung wann vorgenommen hat.

 

Achtung: Anonymisieren kann nicht zurückgenommen werden!