Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§15 Abs. 1 Nr. 2 UStG), die z.B. durch den Lieferanten oder Spediteur uns in Rechnung gestellt wird, wird in A.eins durch das direkte Bebuchen von Steuerkonten realisiert (siehe Steuerkonten bebuchen).
Einrichtung
Um die Einfuhrumsatzsteuer auf dem USTVA-Formular ausweisen zu können, sind im Steuersatzpfleger alle relevanten Kombinationen dieser Steuergruppe einzutragen. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten.
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•Steuerformel |
Steuer 100% (Steuerkonten bebuchen s.o.) |
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Wird automatisch auf 100% gesetzt. | |
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•Steuerkonto |
Steuerkonto, auf das der gesamte Betrag bei Erfassung gehen soll. |
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•AW-Kennz. Umsatz |
0, da nicht auszuweisen auf der USTVA Steuerkonto, auf das der gesamte Betrag bei Erfassung gehen soll. |
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•Steuer |
In der Beispielliste oben wäre es Zeile 570 und somit Kennziffer 62. In der USTVA 2007 findet man die Einfuhrumsatzsteuer in Zeile 57. |