FiBu – Übertrag

 

Die selektierten Vorgänge werden hiermit zur Übertragung an die Finanzbuchhaltung gekennzeichnet (Kennzeichen i.B. in der Spalte FIB). Die Übertragung selbst wird durch den Mandantenserver ausgeführt.

 

Vieraugenprinzip

(Kein Finanzbuchhaltungsübertrag mit Mitarbeitern aus zwei Abteilungen)

Mit dem SPA 677 kann eingestellt werden ob Belege sofort in die Finanzbuchhaltung übertragen werden dürfen, oder ob zwei Bediener dafür nötig sind. Der SPA steht Standard mäßig auf JA, wird dieser auf Nein gestellt, so müssen zwei Bediener aus zwei unterschiedlichen Abteilungen den Beleg in die Finanzbuchhaltung übertragen.

Beim ersten Bediener wird das Kennzeichen Erstbetrachter gesetzt und der zweite Bediener setzt das Zustimmungskennzeichen. Wenn der zweite Bediener das Zustimmungskennzeichen gesetzt hat, so wird der Beleg in die Finanzbuchhaltung übertragen.