Für die Begriffsdefinition Fremdware / Fremdlager tauchen regional unterschiedliche Interpretationen auf.
Im Folgenden eine Begriffsbestimmung für die Verwendung in A.eins:
Fremdware - ist eine aus einem Verkauf (im Sinne von A.eins einem Vorverkauf ) entstandene Ware, die in meinem Lager liegt, mir aber nicht mehr gehört und auch nicht zu meinem IST- Bestand zählt und meinen Eigenbestand vermindert.
Fremdlager - ist eine Ware, die von mir bereits erworben wurde (im Sinne von A.eins Voreinkauf), aber noch beim Lieferanten liegt. Sie gehört nicht zu meinem IST- Bestand, wohl aber zu meinem Eigenbestand.
In A.eins wird Fremdware oder Fremdlager durch Fremdware- und Fremdlagerkontrakte behandelt. Bei Erfassung einer Fremdlager- oder Fremdwarerechnung wird dieser Rechnung ein Fremdlager- oder Fremdwarekontrakt zugeordnet, über den dann die Lieferungen abgewickelt werden. Die Erfassung der Fremdware- oder Fremdlagerrechnung erfolgt in A.eins stets vor Erfassung der ersten Lieferung. In der Bestandsführung sind Fremdware- oder Fremdlagerbestände extra aufgeführt.