Das Authentifizierungsverfahren (Unterschrift oder PIN) ist zunächst einmal von dem Institut abhängig, das die Karte ausgibt. Darüber hinaus ist die Kombination der technischen Ausstattung der Karte und des Terminals ausschlaggebend für die Abwicklung der Zahlung.
Der technische Trend zu mehr Sicherheit hat zur Folge, dass die neueren Karten mit Chips ausgerüstet werden, die die Authentifizierung mit PIN sichern.
Bezahlen mit EC-Karte oder Kreditkarte
Hier kann mittels der EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Der Betrag wird an das Terminal übertragen und die Zahlung wird vom Terminal abgewickelt.
Lastschrift mit EC-Karte oder Kreditkarte
Mit dieser Funktion kann das elektronische Lastschriftverfahren forciert werden. Diese Funktion muss gesondert angesteuert werden. Sie ist keine grundsätzliche Bezahlfunktion und wird von Banken wegen des möglichen Ausfallrisikos nicht empfohlen. Bitte wenden Sie sich an den AMIC-Support.
Bezahlen mit der Geldkarte
Die Geldkarte wurde 1996 als elektronische Geldbörse eingeführt. Ein Geldbetrag kann auf den Kartenchip geladen werden und beim Bezahlen ohne Verifikation per PIN oder Unterschrift abgebucht werden. Diese Bezahlart ist vorwiegend für Kleinbeträge gedacht und wird inzwischen zwingend für Zigarettenautomaten eingesetzt, da der Geldkartenchip eine Altersverifikation gewährleistet.
Für die Abwicklung der Zahlung ist auf Händlerseite eine sog. Händlerkarte notwendig, die im Gerät eingesetzt wird.
Bezahlen mit der GiroGo
GiroGo ist im Prinzip eine Erweiterung der oben erwähnten Geldkarte. Das Bezahlen funktioniert technisch genau wie bei EC-Kartenzahlungen, jedoch gibt es einige Besonderheiten:
•Ist der Zahlbetrag über 20 €, so wird die Zahlung wie gewohnt mit PIN autorisiert.
•Ist der Zahlbetrag kleiner oder gleich 20 €, so wird angeboten die Karte einzustecken oder vor das Gerät zu halten.
Wird die Karte vor das Gerät gehalten und der Zahlbetrag ist als Guthaben auf der Karte, so wird dieser abgebucht.
Übersteigt der Zehlbetrag das Guthaben, so wird der Bedieneraufgefordert, die Karte einzustecken. Nun hat der Bediener die Auswahl zwischen GiroCard (EC) oder GiroGo. Wählt er GiroGo, so wird die Karte mit PIN-Autorisierung um 35€ aufgeladen und der Zahlbetrag anschließend abgebucht.
Wird GiroCard gewählt, so erfolgt die Zahlung wie bei der bisherigen EC-Kartenzahlung mit PIN.
Es ist unzulässig für die EC-Kartenzahlungen einen Mindestumsatz zu fordern. Geringe Zahlbeträge mit PIN zu autorisieren ist jedoch unwirtschaftlich, da für die Autorisierung ca. 8 Cent Gebühren fällig werden.
Die Zahlung mit Geldkarte bzw. GiroGo jedoch ist um ein vielfaches günstiger (1Cent).
Reservierung eines Betrages von der Kreditkarte
Bei Händlern, die Geschäftsvorgänge mit Kautionen absichern (z.B. Autovermietungen, Hotels) wird oftmals das Verfahren der Betragsreservierung verwendet. Hierbei wird der Kautionsbetrag teilweise zuzüglich eines voraussichtlichen Rechnungsbetrages reserviert. Somit sichert sich der Händler die Rechte an der Zahlung des Betrages zum aktuellen Zeitpunkt.
Der Vorteile: Der Kunde muss keine Kaution in Bar hinterlegen, hat keine Belastung seines Kontos. Es wird nur die Bonität seiner Kreditkarte belastet. Zudem muss die Kaution vom Händler nicht verzinst werden. Der Händler hat im Fall der Kautionsfälligkeit eine Zahlungsgarantie des Kreditkarteninstitutes.
Buchung eines Betrages von der Kreditkartenreservierung
In diesem Schritt wird unter Angabe der Belegnummer des Reservierungsbeleges ein Teilbetrag oder der volle Betrag der o.g. Reservierung tatsächlich gebucht. Der restliche Betrag wird anschließend freigegeben. Hierzu ist die Belegnummer der Reservierung notwendig und die bei der Reservierung verwendete Kreditkarte.
Gutschrift eines Betrages
Die Umkehrung einer Zahlung ist die Gutschrift. Hier kann dem Kunden ein Betrag auf sein Kreditkartenkonto gutgeschrieben werden.
Stornierung eines Beleges
Für die Stornierung eines Beleges sind zwei Voraussetzungen notwendig:
•Der Kassenabschluss darf noch nicht durchgeführt worden sein.
•Die Belegnummer des zu stornierenden Beleges muss vorliegen.
•Die Karte, mit der der Betrag autorisiert wurde muss vorliegen
•Die Bezahlung darf nicht mit der Geldkartenfunktion oder GiroGo erfolgt sein.
Nach Abschluss des Stornos wird der betreffende Beleg beim Kassenabschluss nicht übertragen und es erfolgt keine Buchung des Beleges.
Kassenabschluss / Tagesabschluss
Bei der Bezahlung werden die Zahlungen zunächst nur autorisiert. Der Kassen- oder auch Tagesabschluss sollte mindestens einmal am Tag durchgeführt werden. Erst dadurch wird der Netzbetreiber veranlasst, die tagsüber aufgelaufenen Buchungen zusammenzufassen und bei der Bank oder den Kreditkartenunternehmen einzureichen.