Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr.1 Buchst. B UstG) an Abnehmer mit Ust-IdNr. in Staaten der EU sind in Zeile 210 unter Kennziffer 41 der Umsatzsteuervoranmeldung einzutragen. Ihr detaillierter Nachweis erfolgt im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung. In A.eins sind die Steuerklasse 1 und 2 für Verkauf davon betroffen.
Einrichtung
Um die Steuer für die Innergemeinschaftlichen Lieferungen auf dem USTVA-Formular ausweisen zu können, sind im Steuersatzpfleger alle relevanten Kombinationen dieser Steuergruppe einzutragen. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten.
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•Steuersatz |
0,00 als tatsächlicher Steuersatz |
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•Steuerkonto |
Fiktives Steuerkonto, falls der Umsatz in Listen nach Steuerkonto erscheinen soll |
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•AW-Kennz. Umsatz |
Auswertungsposition zur Steuerung des Umsatzsteuerformulars. In der Beispielliste für Auswertungspositionen wäre es die Zeile 210 Kennziffer 41. |