Innergemeinschaftliche Lieferungen

 

Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr.1 Buchst. B UstG) an Abnehmer mit Ust-IdNr. in Staaten der EU sind in Zeile 210 unter Kennziffer 41 der Umsatzsteuervoranmeldung einzutragen. Ihr detaillierter Nachweis erfolgt im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung. In A.eins sind die Steuerklasse 1 und 2 für Verkauf davon betroffen.

Einrichtung

Um die Steuer für die Innergemeinschaftlichen Lieferungen auf dem USTVA-Formular ausweisen zu können, sind im Steuersatzpfleger alle relevanten Kombinationen dieser Steuergruppe einzutragen. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten.

 

      Steuersatz

0,00 als tatsächlicher Steuersatz

      Steuerkonto

Fiktives Steuerkonto, falls der Umsatz in Listen nach Steuerkonto erscheinen soll

      AW-Kennz. Umsatz

Auswertungsposition zur Steuerung des Umsatzsteuerformulars. In der Beispielliste für Auswertungspositionen wäre es die Zeile 210 Kennziffer 41.