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Inventur
Inventurmengenabweichungsgruppe
Direktsprung [IVMAG]
„5 % Klausel für Inventurdifferenzen“
Speziell erdacht für Schüttgüter kann eine Sonderregelung für Inventurdifferenzen aktiviert werden. Häufig werden hier Aufnahmemengen nur geschätzt. Weicht die Aufnahmemenge nur gering von der Buchmenge ab (Sprich: Schafft die Inventurdifferenz die 5% Hürde nicht), so wird statt der Zählung die Buchmenge als Inventurmenge verwendet.
Zur Realisierung wird das Artikelmerkmal „Inventurmengenabweichungsgruppe“ eingeführt. In einer solchen Gruppe wird die Höhe der „Hürden“ in Form eines Prozentsatzes definiert. Weicht die Zählung von der Buchmenge um weniger als diesen Prozentanteil nach unten oder nach oben ab, so wird die Zählung als zu vernachlässigen erkannt und die Buchmenge geht in die Inventur ein.
Diese Sonderregelung greift dann für solche Artikel, denen eine entsprechende Inventurmengenabweichungsgruppe zugeordnet wurde. Standardmäßig ist diese Sonderregel abgeschaltet.
Anmerkung 1: Die Aufnahmemengen werden durch Anwendung der Sonderregelung nicht verändert. Die abweichende Interpretation wirkt sich auf Auswertungen bezüglich des Inventurbestands, auf Differenzlisten und natürlich auf die Inventurbuchung aus.
Anmerkung 2: Die Sonderregel ist nicht anwendbar, wenn die Inventur über Partien aufgenommen wurde.