Jahreswechsel

 

Der Jahreswechsel in der Finanzbuchhaltung (Direktsprung JAHRW) kann für Sach- und/oder Personenkonten durchgeführt werden und kann beliebig oft – falls noch Nachbuchungen durchgeführt wurden – wiederholt werden. Bevor der Jahreswechsel durchgeführt wird, sollte jedoch die Checkliste durchgegangen werden.