Kontrakterledigung

 

Kontrakte, die in der Vorschlagsliste angezeigt werden, können durch das Kennzeichen „Kontrakterledigung“ jederzeit aus der Liste entfernt werden. Somit ist der Mitarbeiter jederzeit in der Lage die Liste auf einem aktuellen Stand zu halten.

Kontrakte, die eine Restmenge aufweisen, jedoch trotzdem nicht gemahnt werden sollen, lassen sich so auch aus der Mahnvorschlagsliste entfernen, wenn der Gesamtzeitraum des Kontraktes abgelaufen ist.