Da zur Vollständigkeitsprüfung ein Besuch des Lagerplatzes im LVS notwendig ist, muss dieser im Verlauf des Wirtschaftsjahres aufgesucht werden. Ist auf einem Lagerplatz ein Artikel inventarisiert worden, so gilt dieser Lagerplatz als besucht. Auch der Besuch des Lagerplatzes mittels LVS-Funktion „Lagerplatzvisite“ erledigt dies.
Alle noch nicht besuchten Lagerplätze müssen manuell aufgesucht und ihr Inhalt kontrolliert werden.
Dies gilt für alle Lagerplätze in einem Lager, das im Lagerstamm das Kennzeichen „Bei Inventurabschluss als perm. Inventur prüfen“ trägt.