Für Reisekosten gibt es eine extra Steuerformel, da die Vorsteuer hier "im Hundert" gerechnet wurde. Diese Regelung ist jedoch mittlerweile überholt. Bekanntlich gelten seit 01.04.1999 normale Steuermethoden, die keine "in Hundert" Rechnung erfordern.
Vorsteuer auf Reisekosten müssen "in Hundert" gerechnet werden. So enthalten € 100,-- Reisekosten z.Zt. 9,80 Vorsteuer. Bei der Einrichtung des Steuersatzes für die Steuerklasse 102 (Vorsteuer Brutto) ist folgendes zu beachten:
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Feld |
Beschreibung |
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Steuergruppe |
0 (Sachkonten) |
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Steuerformel |
Reisekosten (in Hundert) |
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AW-Kennz. Umsatz |
0, da nicht auszuweisen auf der USTVA |
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Steuer |
In der Beispielliste oben wäre es Zeile 47 und somit Kennziffer 66. In der USTVA 2002 findet man die Einfuhrumsatzsteuer in Zeile 55. |