Statistische Merkmale

 

Hauptmenü  Mahn-,Zahl-, Zinswesen  Zahlungsverkehr  Zahlungen bearbeiten  Funktion Statistische Merkmale SF5

Direktsprung [ZHB]

 

Sind die Zahlungen erstellt, müssen mit der Funktion Statistische Merkmale  SF5 weitere Informationen für den Auslandszahlungsverkehr hinterlegt werden.

Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Display enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

Beschreibung

Ausführungstermin

Er darf nicht kleiner als das Erstelldatum des DTA's sein und höchstens 15 Kalendertage nach dem Erstelldatum liegen. Der Ausführtermin wird bei der Freigabe der Zahlungsvorschläge mit dem kleinsten Fälligkeitstag vorbelegt. Ist dieses Datum kleiner als das Tagesdatum, so wird es mit diesem vorbelegt. Bei der Freigabe der Zahlungsvorschläge kann man festlegen, dass immer das Tagesdatum als Ausführtermin verwendet werden soll. Dazu trägt man bei „Bei Auslandszahlungen Ausführdatum immer auf Tagesdatum setzen“ ein Ja ein.

 

Verwendungszweck

frei zu vergebender Text. Dieser wird mit den Belegnummern – bei Eingangsrechnungen mit den Referenznummern – vorbelegt.

 

Man kann diesen Verwendungszweck (4 Zeilen a 35 Zeichen) auch individuell gestalten. Dazu muss eine private Datenbankfunktion mit dem Namen >p_opausland_Verwendungszweck< existieren. Sie hat als Übergabeparameter die Zahlungsid und muss einen char(140) zurückliefern. Liefert die Funktion null zurück, dann wird

 

Beispiel:


CREATE FUNCTION p_opausland_Verwendungszweck (in in_zahlungid integer)

returns char(140)

--

BEGIN

  declare dc_ergebnis long varchar;

 

  set dc_ergebnis = ……

 

  return substring(dc_ergebnis,1,140);

--

EXCEPTION

  when others then

    call amic_exception( ERRORMSG() || CHAR(10) || CHAR(13) || TRACEBACK(), SQLCODE , SQLSTATE , 'p_opausland_Verwendungszweck' , -1 );

END

 

Zahlungsart

Die Zahlungsartschüssel zur Kennzeichnung der Zahlungsart. Dieses Feld wird vorbelegt mit der unter Auslandskunden hinterlegten Zahlungsart. Je nach Zahlungsart werden die anderen Felder, die nicht zu belegen sind, ausgeblendet. Folgende Zahlungsarten sind möglich:

    0 Standartübermittlung (z.B. brieflich, SWIFT-Normal)

    10 Telex-Zahlung oder SWIFT-Eilig

    11 Taggleiche Eilüberweisung in Euro(EUE-Überweisung)

    13 EU-Standardüberweisung

    15 Grenzüberschreitende Überweisung

    20 Scheckziehung, Versandform freigestellt

    21 Scheckziehung, Versandform per Einschreiben

    22 Scheckziehung, Versandform per Eilboten

    23 Scheckziehung, Versandform per Einschreiben/Eilboten

    30 Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform freigestellt

    31 Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Einschreiben

    32 Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Eilboten

    33 Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Einschreiben/Eilboten

Zahlungsart 11 und 13 sind nur zugelassen, wenn die Auftragswährung EURO ist
Bei der EU-Standardüberweisung (13) wird geprüft, ob das Land der Kundenbank zu den für EU-Standardüberweisungen zulässigen Ländern gehört. Zulässige Länder für die EU Standardüberweisung sind zurzeit:

 

Land

ISO-Ländercode

Belgien

BE

Dänemark

DK

Estland

EE

Finnland

FI

Frankreich

FR

Französisch Guyana

GF

Gibraltar

GI

Griechenland

GR

Guadeloupe

GP

Irland

IE

Island

IS

Italien

IT

Lettland

LV

Liechtenstein

LI

Litauen

LT

Luxemburg

LU

Malta

MT

Martinique

MQ

Niederlande

NL

Norwegen

NO

Österreich

AT

Polen

PL

Portugal einschließlich Azoren und Madeira

PT

Réunion

RE

Schweden

SE

Slowakei

SK

Slowenien

SI

Spanien einschließlich Kanarische Inseln

ES

Tschechische Republik

CZ

Ungarn

HU

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

GB

Zypern

CY

 

Weisungsschlüssel 1 bis 4

Die Weisungsschlüssel müssen / können je nach Zahlungsart belegt werden. Folgende Weisungsschlüssel sind möglich

    0 -- nicht Belegt --

    2 Nur mit Scheck zahlen

    4 Nur nach Identifikation zahlen

    6 Bank des Begünstigten per Telefon avisieren

    7 Bank des Begünstigten per Telekommunikation avisieren

    9 Begünstigten per Telefon avisieren

    10 Begünstigten per Telekommunikation avisieren

    11 Deckung z.b. für Devisen- oder Wertpapier-Geschäft

    12 Konzern-interne Zahlung

Weisungsschlüssel 4 kann noch 91 "Euro – Gegenwertzahlung" sein.

 

Weisungsschlüsselinfo

Zusatzinformation zum Weisungsschlüssel z.B. Telex, Tel.-Nr, Kabelanschrift). Ist nicht belegbar bei Scheckziehung.

Entgeltregelung

 

Mögliche Werte sind

    0 Entgelt zu Lasten Auftraggeber/fremde Entgelte zu Lasten Begünstigter

    1 Alle Entgelte und Auslagen zu Lasten Auftraggeber

    2 Alle Entgelte und Auslagen zu Lasten Begünstigter

 

Ordervermerk

 

ist nur bei Scheckziehung zu belegen

 

Meldeschlüssel

 

Der Meldeschlüssel kann folgende Werte annehmen:

    0 Alle Angaben an Bundesbank weitergeben

    1 Nur Statistische Information an Bundesbank weitergeben

 

Meldedatensätze

 

Hier können bis zu 8 Meldedatensätze für Transithandel bzw. Dienstleistungen/ Kapitaltransaktionen hinterlegt werden. Zahlungen, die Wareneinfuhr betreffen, sind seit 2001 nicht mehr meldepflichtig. Klickt man mit der Maus auf (Neu) oder bestätigt man dieses Feld mit ENTER, öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem die entsprechenden Informationen angeben kann.

 

 

Zahlungen für Wareneinfuhren

Zahlungen, die nur Wareneinfuhren betreffen, sind nicht meldepflichtig. Sofern Zahlungen außer Wareneinfuhren jedoch auch meldepflichtige Sachverhalte betreffen, sind entsprechend zu melden. Zu beachten ist, dass Nebenleistungen im Warenverkehr, wie z.B. Rabatte bei Exporten, Kennzahl 600, auch weiterhin meldepflichtig sind.

 

Meldedatensatz für Transithandel

Zahlungen im Transithandel sollen gesammelt mit Vordruck Z4 bzw. mit entsprechenden Datensätzen gemeldet werden. Sie können auch einzeln mit dem Meldetatensatz Transithandel in diesem Datenträgeraustausch oder dieser Datenfernübertragung gemeldet werden.

 

 

Beschreibung

Warenbezeichnung

 

der eingekauften Transithandelsware

 

Kapitelnummer

 

des Warenverzeichnisses für die eingekaufte Transithandelsware gemäß Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik

 

Land

 

beinhaltet die Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik. Siehe Stammdaten Staatstamm.

 

Einkaufspreis

 

ohne Nachkommastellen. Angabe in Auftragswährung, bei Euro- Gegenwertzahlung in Euro.

Steht Verkauf an Gebietsfremde auf Ja, werden die alle Felder bis auf "Name/sitz des Nachkäufers" im Bereich Verkauf aktiviert.

Steht Verkauf an Gebietsansässige auf Ja, wird Name wird das Feld "Name/sitz des Nachkäufers" aktiviert

 

Unverkauft auf Lager im Ausland

 

 

Warenbezeichnung

 

der verkauften Transithandelsware. Nur zu belegen bei Verkauf an Gebietsfremde. Wird vorbelegt mit der Bezeichnung  im Einkaufsbereich.

 

Kapitelnummer

des Warenverzeichnisses für die verkaufte Transithandelsware gemäß Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik

 

Fälligkeit Verkaufserlös

 

Transithandel

 

Land

 

beinhaltet die Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik. Siehe Stammdaten Staatstamm.

 

Verkaufspreis

 

ohne Nachkommastellen. Angabe in Auftragswährung, bei Euro- Gegenwertzahlung in Euro.

 

Name und Sitz des Nachkäufers

 

ist nur bei gebrochenem Transithandel (Verkauf an Gebietsfremde) anzugeben.

 

 

Meldedatensatz für Dienstleistung/Kapitaltransaktion

Bei meldepflichtigen Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitalverkehrstransaktionen sind grundsätzlich sowohl bei Datenträgeraustausch als auch bei Datenfernübertragung die Meldedatensätze zu belegen und zusammen mit dem Zahlungsauftrag beim beauftragten Kreditinstitut einzureichen.

 

 

Beschreibung

Belegart

 

Kann folgende Werte annehmen:

    2 Dienstleistungen, Übertragungen

    4 Kapitaltransaktionen und Kapitalerträge

 

Kennzahl

 

Für sie gilt das Leistungsverzeichnis (Anlage LV zur AWV) sowie das Verzeichnis über die erweiterten Kennzahlen. Hinweise finden Sie in der Homepage der Deutschen Bundesbank (http://www.Bundesbank.de ->Meldewesen ->Außenwirtschaft -> Schlüsselverzeichnisse -> Spezielles Verzeichnis ausgewählter Kennzahlen für die Statistik des Zahlungsverkehrs mit fremden Wirtschaftsgebieten für ausgehende Zahlungen im DTAZV). Gepflegt werden die Kennzahlen in A.eins in den Stammdaten für Zahlungsverkehr.

Falls keine zutreffende Kennzahl (Leistungsart) gefunden wird, kann hier die Sammelkennzahl 900 eingetragen werden und die zugrunde liegende Leistung im Feld "nähere Angaben" detailliert beschrieben werden.

 

Land

 

Beinhaltet die Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik. Siehe Stammdaten Staatstamm.
In der Regel ist hier anzugeben:

    Land, in dem der Gläubiger der Zahlung ansässig ist; davon abweichend gilt:

    bei ausländischen Wertpapieren: Land des Emittenten;

    bei ausländischen Finanzderivaten: Land des Börsensitzes bzw. des Stillhalters;

    bei Darlehensauszahlung und Ankauf von Auslandsforderungen: Land des Schuldners;

    bei Direktinvestitionen im Ausland: Land, in dem sich das Investitionsobjekt befindet;

    bei Grundstücken im Ausland: Land, in dem sich das Grundstück befindet;

    bei Zahlungen für Objekt(e) im Ausland: Land des Objektes

    bei unentgeltlichen Zuwendungen (Schenkungen): Land des Begünstigten.

 

Anlageland

 

Beinhaltet die Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik. Siehe Stammdaten Staatstamm.

 

Betrag

 

Für Dienstleistungen, Kapitalverkehr, Sonstiges. Angabe in Auftragswährung, bei Euro- Gegenwertzahlung in Euro.

 

Nähere Angaben

 

Die Leistungen, die der Zahlung zugrunde liegen, sind in diesem Feld ausführlich und aussagefähig zu beschreiben. Bei Wertpapiergeschäften ist die genaue Wertpapierbezeichnung, möglichst mit der Wertpapier-Kenn-Nummer oder ISIN(laut Verlag Wertpapier-Mitteilung), anzugeben.