In der Belegerfassung der Finanzbuchhaltung ist es nicht ohne weiteres möglich, Steuerkonten direkt zu bebuchen. Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist es jedoch so, dass ein gesonderter Beleg für die Steuer eintrifft ohne unmittelbaren Bezug auf die Rechnung. Jetzt darf man auf keinen Fall auf die Idee kommen, einfach das Kennzeichen für Steuerkonten schnell mal auf Nein zu setzen, das Konto manuell zu bebuchen und es anschließend wieder zurückzusetzen. Dabei würde die Steuer zwar auf dem richtigen Konto landen, aber bei den Steuerauswertungen nicht als Steuer interpretiert.
Der richtige Weg führt über die Einrichtung eines
Steuersatzes mit der Steuerformel "100%". Dies sorgt dafür, dass der
gesamte in der Belegerfassung eingegebene Betrag auf dem Steuerkonto landet,
anstatt auf dem Erlöskonto.
Als Erlöskonto sollte man sich ein eigenes Konto
einrichten, bei dem diese Steuerklasse und dieser Steuerschlüssel fest
hinterlegt werden. Beträge werden dort nie landen, wenn es nur für die
Steuerumbuchung verwendet wird. Wenn man nun die Steuer buchen will, gibt man
als Erlöskonto dieses Hilfskonto an. Dann wird der eingerichtete Steuersatz
gezogen und der Betrag landet auf dem Steuerkonto.