Steuerkonten bebuchen

 

In der Belegerfassung der Finanzbuchhaltung ist es nicht ohne weiteres möglich, Steuerkonten direkt zu bebuchen. Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist es jedoch so, dass ein gesonderter Beleg für die Steuer eintrifft ohne unmittelbaren Bezug auf die Rechnung. Jetzt darf man auf keinen Fall auf die Idee kommen, einfach das Kennzeichen für Steuerkonten schnell mal auf Nein zu setzen, das Konto manuell zu bebuchen und es anschließend wieder zurückzusetzen. Dabei würde die Steuer zwar auf dem richtigen Konto landen, aber bei den Steuerauswertungen nicht als Steuer interpretiert.

Der richtige Weg führt über die Einrichtung eines Steuersatzes mit der Steuerformel "100%". Dies sorgt dafür, dass der gesamte in der Belegerfassung eingegebene Betrag auf dem Steuerkonto landet, anstatt auf dem Erlöskonto.
Als Erlöskonto sollte man sich ein eigenes Konto einrichten, bei dem diese Steuerklasse und dieser Steuerschlüssel fest hinterlegt werden. Beträge werden dort nie landen, wenn es nur für die Steuerumbuchung verwendet wird. Wenn man nun die Steuer buchen will, gibt man als Erlöskonto dieses Hilfskonto an. Dann wird der eingerichtete Steuersatz gezogen und der Betrag landet auf dem Steuerkonto.