Für den Verwendungszweck im SEPA-Verfahren stehen nur noch maximal 140 Zeichen zur Verfügung. Diese können mittels einer Datenbankprozedur, die pro Zahlungsart unterschiedlich sein kann, individuell gestaltet werden. Wird im Pfleger für Zahlungsarten keine Datenbankprozedur hinterlegt, so wird der Verwendungszweck sowie von AMIC vorgegeben generiert. Dabei wird die Belegnummer - bei Eingangsrechnung, Eingangsgutschrift, Rohwarenzugängen sowie allen Zahlungsausgängen die Referenznummer -, das Belegdatum und der Rechnungsbetrag ausgegeben. Werden die 140 Zeichen überschritten, so erscheint der Text „Ausgl. nnn Belege laut Avise zzz“ und eine Avise wird für diesen Zahlungsbeleg gedruckt. Dabei ist nnn die Anzahl der Belege und zzz eine eindeutige Nummer (die ZAHLUNGSID) auf die man sich beziehen kann.
Die von AMIC vorgegebene Art und Weise der Verarbeitung des Verwendungszwecks kann bei aktivem Steuerungsparameter „DTA-Textänderung aktiv“ geringfügig beeinflusst werden. Es steht dann die Funktion „Text/Avise erfassen“ im DTA zur Verfügung. Dort kann man einen Festtext hinterlegen, der entweder an Stelle des Verwendungszwecks genommen werden kann oder als Überschrift vor dem erzeugten Text erscheinen kann. Hier kann auch beeinflusst werden, wie die Avise gedruckt werden soll: „Nie“, „immer“ oder „bei Bedarf“. Standarteinstellung ist „bei Bedarf“.