Wechselprotest durch Nichteinlösen

 

Ist der Bezogene am Verfalltag nicht in der Lage, die Wechselsumme zu bezahlen, dann wird der Wechselbesitzer Protest mangels Zahlung erheben. Der Besitzwechsel wird zum Protestwechsel. Jetzt kann der Wechselbesitzer beliebig jeden früheren Vorbesitzer des Wechsels zur Zahlung der Wechselsumme verpflichten. Handelt es sich um weitergereichte Wechsel, die sich auf dem Obligokonto befinden, kann die entsprechende Bankbuchung (Rückbelastung der Bank) auf zwei Arten durchgeführt werden. Nicht weitergereichte Wechsel können nur über "Wechsel bearbeiten" zum Protestwechsel werden (siehe Möglichkeit 2).

 

Möglichkeit 1:

Hauptmenü  Finanzbuchhaltung  Erfassung  Belegerfassung

Direktsprung [FIBE]

 

Belegart Zahlungsverkehr Bank anwählen und Buchung erfassen, wobei als Gegenkonto das Wechselobligokonto angegeben werden muss. Da diese Konten als Wechselkonto gekennzeichnet sind, werden bei Eingabe des Gegenkontos die weitergereichten Wechsel in einem Auswahlbildschirm aufgelistet. Nach Auswahl werden der Betrag und das S/H-Kennzeichen richtig vorbelegt.

Buchung: 

 

Besitzwechselobligo  10.000,00
an
Bank 10.000,00

 

Möglichkeit 2:

Hauptmenü  Finanzbuchhaltung  Mahn-/Zahl-/Zinswesen  Wechselbuchhaltung  Wechsel bearbeiten

Direktsprung [WEB]

 

In der Anwendung Wechsel bearbeiten kann der Verfall automatisch gebucht werden. Hierbei geht man wie folgt vor: Wechsel markieren und Ändern F5. Der Wechsel wird angezeigt.  Mit SF7 Protestwechsel und F9 Start.

In beiden Fällen erfolgt die Buchung mit dem Verfalldatum und setzt die Auszifferung zurück. Die Rückbuchung wird sodann mit der alten Wechselbuchung ausgeziffert. Dadurch wird sichergestellt, das die vom Wechsel abgedeckten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten wieder offen sind.

Danach entsteht je nach Wechselart eine Buchung

 

Besitzwechsel:
Kunde 10.000,00
an
Besitzwechsel 10.000,00

 

oder Schuldwechsel:

Schuldwechsel 10.000,00
an
Lieferant 10.000,00

 

Diese Buchung wird dann mit dem ursprünglichen Wechsel ausgeziffert.