Also wird das Kassensystem zukünftig interne Belege erzeugen, die wie bisher für die Zahlungsmittel bereits in Verwendung „Automatische Einreichung“ heißen werden. Die Belege werden so aufgebaut, wie sie für die Fibu erforderlich sind.
Mit der Umstellung der A.eins Version werden per Umstellprogramm für zurückliegende Sitzungen diese automatischen Belege für die Bargeldumbuchungen nachgetragen. Die automatischen Einreichungen für Zahlungsmittel bleiben so wie sie sind. Damit kann die Abstimmung Kasse – Fibu auch für frühere Kassendaten durchgeführt werden.
Ferner wird eine weitere Steuerung eingebaut: Es wird ermöglicht, mit dem Kassenabschluss auch direkt eine Einreichung des ganzen Bargeldbestands vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt dann bei der im Kassenstamm hinterlegten Hausbank. Zur Verwendung dieser Methode muss ein SPA freigeschaltet werden.
Automatische Einreichung sorgt implizit auch weiterhin dafür, dass mit dem Kassenabschluss der Kassensturz als Bargeld an Differenzkonto gebucht wird. Ohne SPA zami automatisch besteht bei Erfassung des Kassensturzes die Entscheidungsmöglichkeit, ob die Differenz auch tatsächlich gebucht werden soll. Der Kassensturz könnte so nur von informatorischem Charakter sein.
News: EPA „VortragEinreichen“ im Kassenabschluss sorgt dafür, dass eine Abfrage erscheint, nach deren Quittung man auch eventuelle Vorträge (und nicht nur die Umsätze der aktuellen Sitzung) einreichen kann.