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Abschlussarbeiten
Zusammenfassende Meldung
Variante ZM nach AW.Position
Direktsprung [UVZM]
Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind seit dem 01.07.2010 verpflichtet die Zusammenfassende Meldung (ZM) um 25. Tage nach Ablauf jedes Meldezeitraums beim BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung ( StDÜV) zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG).
Für die elektronische Übermittlung einer ZM (bis 1000 Meldezeilen) steht Ihnen der sichere Zugang "Elster-Online-Portal" mit Authentifizierung, oder alternativ der "freie Zugang" über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung
A.eins stellt diese Daten der ZM (Meldezeilen auf Seite 2) als MS-Excel-Tabelle zur Verfügung. Diese kann dann anschließend mit einem vom BZSt kostenlos zur Verfügung gestellten Makro in das erforderliche XML-Format konvertiert werden.
In A.eins gibt es unter dem Menü Umsatzsteuer die Anwendung "Zusammenfassende Meldung". Dort kann man zur Variante "Zusammenfassende Meldung nach AWPosition" eine Funktion "Übergabe Excel" finden. Bevor die Daten Exportiert und in eine Excel-Datei auf dem Unterverzeichnis „..\Export\Zusammenfassende Meldung“ geschrieben werden, werden vom System einige Prüfungen durchgeführt, ob bestimmte Zuordnungen und Einrichtungen fehlerfrei sind. Diese Prüfungen können Sie auch schon bei der Einrichtung der Stammdaten durchführen. Sie finden diese Tests unter dem Direktsprung FIREO und dort ist es der Menüpunkt "Test Stammdaten".
Die so erstellte Datei kann dann mit dem Makro der BfinV weiterverarbeitet werden. Die Voraussetzungen für den Import von XML-Daten in das Online-Formular auf dem Formularserver sowie Details zum Procedere und das für die Datenerfassung in MS-Excel erforderliche Makro der BFinV werden auf dieser Webseite http://www.bzst.de ausführlich beschrieben.