Permanente Inventur

 

Die Permanente Inventur ist eine Form der Bestandsaufnahme, die das HGB in engen Grenzen zulässt.

 

Bei einer permanenten Inventur ist es zulässig, Teile eines Lagers aufzunehmen. Dabei muss sichergestellt sein, dass einmal im Wirtschaftsjahr der gesamte Bestand erfasst und durch eine ordnungsgemäße Buchführung fortgeschrieben wird.

Diese Vereinfachung ist besonders für Betriebe mit hohen Beständen geeignet, die sich im Rahmen einer Jahresinventur nur schlecht zählen lassen.

So wäre es z.B. möglich, je Monat jeweils 1/12 des Lagerbestandes zu zählen.

 

Eine permanente Inventur setzt die „ordentliche Bestandsfortschreibung mit elektronischen Mitteln“ ab dem Zeitpunkt der Zählung bis zum Geschäftsjahresende voraus. Aus diesem Grunde ist eine permanente Inventur abseits eines Lagerverwaltungssystems kaum denkbar.

 

Hinweis

Das Gesetz sieht jedoch auch Einschränkungen für Waren vor, die einem erheblichen Schwund z.B. durch Verderb, Zerbrechlichkeit oder Gewichtsverlust unterliegen oder von besonderem Wert sind.

Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen soll es an dieser Stelle keine weitere Einlassung geben. Diese sind im Einzelfall selbst zu prüfen.