Die Sanktionslistenprüfung wurde aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 der EU entwickelt. Die Prüfung ermittelt, ob Zulieferer, Kunden usw. auf dieser Sanktionsliste stehen.
Der internationale Handel unterliegt u.U. internationalen Handelssanktionen. Der Verstoß dagegen kann empfindliche Konsequenzen von Bußgeldern über handelsrechtliche Sanktionen oder den Eintrag auf die Blacklist internationaler Auftraggeber nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, seine Auftraggeber zu kennen und gegen eine Sanktionsliste abzugleichen. Diese Listen sind ständigem Wandel unterworfen und der manuelle Abgleich vor jedem Vorgang wäre manuell sicher aufwändig.
Firmen wie AEB bieten hier die geeignete Möglichkeit, einen automatisierten Abgleich mit den im ERP-System gespeicherten Anschrifteninformationen vorzunehmen. A.eins bietet nun diese Anbindung an den Sanktionslistenabgleich von AEB als kostenpflichtiges Modul an.
Da das Compliancemodul Modul übergreifend ist, gibt es verlinkungen auf die jeweiligen Hilfen: