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Kassensicherungsverordnung Einrichtung
Die Kassensicherungsverordnung in eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz oder KassenG genannt.
Ab dem 1.1.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Für die Erstinbetriebnahme führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Inbetriebnahme: Erstinbetriebnahme
Wenn Sie einen TSE-Stick austauschen möchten, befolgen Sie die Schritt-für-Schritt Anleitung für den Austausch: TSE-Austausch