Ein erfasster Beleg kann, solange er noch nicht zum Beispiel per Umwandlung oder Fibu-Übertrag weiterverarbeitet wurde, durch die Funktion Stornieren gelöscht werden. Der Beleg ist anschließend im System nicht mehr enthalten. Für gedruckte Rechnungen und Gutschriften ist dabei die Einstellung des Steuerungsparameters [SPA] Rechnung/Gutschrift nach Druck stornierbar (SPA152) zu berücksichtigen, der bei Bedarf sicherstellt, dass, mit der Einstellung Nein, gedruckte Belege nicht mehr storniert werden können.
Der Steuerparameter [SPA] Quellbelegreaktivierung bei Stornieren/Löschen von
Warebelegen (BA,AG,BS,AU,LI,RE) (SPA987) mit den Einstellungen Nein,
im Verkauf, im Einkauf bzw. im Einkauf und Verkauf regelt
die Reaktivierung von Quellbelegen des stornierten Vorgangs. Bei entsprechender
Einstellung werden die Vorgänge, aus denen der stornierte Vorgang per Umwandlung
hervorgegangen ist, wieder in den bearbeitbaren Zustand zurückgesetzt und
gegebenenfalls durch den Mandantenserver wieder in das Warenwirtschaftssystem
gebucht. Somit erscheint zum Beispiel ein Lieferschein nach Löschen der
zugehörigen Rechnung durch die Funktion Stornieren wieder im
Warenbuch und kann korrigiert und erneut zur Rechnung umgewandelt
werden.
Auch das Löschen von Gutschriften, die aus Rechnungen per Umwandlung
entstanden sind und mittels des Steuerparameters [SPA] Gutschrift aus Rechnung wie Stornorechnung (SPA348) die
Rechnung gegen Weiterverarbeitung sperren, löst dann die Reaktivierung der
Rechnung aus.
Grundsätzlich können nur Bestellanfragen, Angebote, Bestellungen, Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen reaktiviert werden.