Begriffsdefinitionen

 

Namen der Ware

Je nachdem wo sich Ware rechnerisch befindet, hat sie in A.eins unterschiedliche Namen.

Eigenware

Als Eigenware wird Ware bezeichnet, die eigenes Eigentum ist und auf dem eigenen Lager liegt. Diese Ware ist für den Zugriff, die Verarbeitung und die physikalische Überprüfung sofort verfügbar.

Fremdlager

Mit Fremdlager bezeichnet man Ware, die zum eigenen Eigentum zählt, jedoch (noch) auf einem fremden Lager liegt. Dies ist unmittelbar nach einem Voreinkauf und vor Anlieferung der Ware der Fall. Diese Ware ist physikalisch nicht verfügbar.

Fremdware

Als Fremdware bezeichnet man Ware, die einem Dritten gehört, jedoch (noch) auf dem eigenen Lager liegt. Dies kann unmittelbar nach dem Vorverkauf und vor der Abholung der Fall sein. Diese Ware ist physikalisch vorhanden, muss u.U. auch versichert werden, wird bei einer Inventur auch gezählt, jedoch schließlich aus dem Bestand herausgerechnet.

 

Läger

Je nachdem, wessen Lager es zu beschreiben gilt, gibt es auch hier unterschiedliche Begriffe.

Eigenes Lager

Dieses Lager enthält Eigenware und Fremdware. Die Ware ist u.U. physikalisch im gleichen Lager (Gebäude) untergebracht.

Fremdes Lager

Dieses Lager gehört einem Dritten, der Ware, die zum eigenen Eigentum zählt in seinem Lager u.U. neben seiner eigenen Ware stehen hat.

 

Eigentum

Je nachdem, wessen Ware es zu beschreiben gilt, gibt es auch hier unterschiedliche Begriffe.

Eigene Ware

Eigene Ware kann entweder als Eigenware physikalisch verfügbar sein oder als Fremdlager-Ware in einem fremden Lager stehen. Dieser Begriff darf auf keinen Fall mit dem Wort Eigenware verwechselt werden, da diese nur einen Teil des Begriffs darstellt.

Fremde Ware

Fremde Ware steht im eigenen Lager, gehört jedoch einem Dritten.