SEPA

 

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area - auf Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Ziel ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr so zu standardisieren, dass es für den Bankkunden keinen Unterschied mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt.

 

Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist das Vorliegen eines gültigen Mandats, das über die heute aus dem deutschen Lastschriftverfahren bekannte Einzugsermächtigung hinausgeht. Außer der Ermächtigung des Lastschriftgläubigers zum Einzug enthält das Mandat auch eine Weisung zur Bezahlung an die Bank des Zahlungspflichtigen. Das Mandat muss in Papierform oder in elektronischer Form erteilt werden und ist bei Einreichung einer SEPA-Lastschrift im Datensatz an die zahlende Bank mit zu übermitteln.

 

Da bereits erteilte Einzugsermächtigungen des Zahlungspflichtigen nicht für das SEPA-Lastschriftverfahren gelten, muss hierzu von jedem Zahlungspflichtigen eine neue Einzugsermächtigung  - das „Lastschriftmandat“ - eingeholt werden. Dies sollte zur Vermeidung von Verzögerungen rechtzeitig vorbereitet werden, sobald die Einführung der SEPA-Lastschrift absehbar ist.

 

Der Lastschriftgläubiger muss dem Lastschriftschuldner vor dem Einzug eine Information mit dem genauen Tag der Belastung zusenden. Dieser Belastungstag ist im Einzugsverfahren einzuhalten, so dass sich der Zahlungspflichtige bei der Kontodisposition darauf einstellen kann. Wenn ein Zahlungspflichtiger mit dem Einzug nicht einverstanden ist, kann er selbstverständlich auch einer SEPA-Lastschrift widersprechen.

 

Beim Lastschriftverfahren gibt es unterschiedliche Verfahren: die Firmenlastschrift (für Geschäftskunden ähnlich dem Abbuchungsauftrag) und die Basislastschrift (ähnlich der früheren Einzugsermächtigung). Diese Parameter werden im Mandat hinterlegt.

Neu hinzugekommen ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit dem Zentralen Kreditausschuss. Nähere Informationen findet man auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank.

 

EU-Standardüberweisung laufen dann auch über das SEPA-Verfahren, d.h. sobald man auf das SEPA-Verfahren umstellt, dürfen Kunden bzw.- deren OP’s , für die die EU-Standardüberweisung vorgesehen ist, nicht mehr als Auslandskunden gekennzeichnet werden. Mit der neuen SEPA-Überweisung fällt die Betrags Grenze von 50000 für EU-Standardüberweisungen weg. Bei der Umstellung der Auslandskunden auf Standardüberweisung hat man die Möglichkeit, die Kennzeichnung der OP’s als Auslandsops zurück zu setzen.

 

Im Zuge der Einführung der SEPA-Überweisungen und später auch der SEPA-Lastschriften bekommen BIC (Bank-Identifizierungscode, auch SWIFT-Code) und IBAN ( Internationale Bankkontonummer ) eine immer größere Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass diese Nummer nach vollständiger Einführung von SEPA die bisher bekannten Bankleitzahlen bzw. Kontonummern ablösen.

 

Um in A.eins das SEPA-Verfahren einzuführen, müssen ein paar Stammdaten gepflegt werden. Diese wären: