Vorgänge, die Waren bewegen

 

Einkauf / Verkauf

Einkauf

Beim klassischen Einkauf wird die Ware bei Bezahlung oder gegen Quittung übergeben. Die Ware wird sofort dem Bestand Eigenware hinzugefügt.

Verkauf

Beim klassischen Verkauf wird die Ware bei Bezahlung übergeben. Die Rechnung wird ebenso zu diesem Zeitpunkt erstellt. Unabhängig von der Art der Bezahlung gilt hier immer:

Die Ware wird sofort aus dem Bestand Eigenware ausgebucht.

 

Voreinkauf

Voreinkauf

Ein Voreinkauf wird getätigt, wenn z.B. der Preis günstig ist, die Anlieferung jedoch aus Kapazitäts-, logistischen oder anderen Gründen erst später erfolgt. Bei einem Voreinkauf wird Ware eigenes Eigentum. Es liegt jedoch bis zur Anlieferung auf dem Fremdlager.

Voreinkauf Anlieferung

Bei der Anlieferung des Vorverkaufs wird die bereits bezahlte Ware vom fremden Lager zum eigenen Lager transportiert. Die Ware wird also vom Fremdlager zur Eigenware transferiert.

Voreinkauf Rückabwicklung

 

 

Vorverkauf

Vorverkauf

Bei einem Vorverkauf bezahlt der Kunde seine Ware sofort, holt diese jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt ab (Gegenstück zu Voreinkauf). Die Ware ist bereits Eigentum des Dritten, liegt jedoch im eigenen Lager und wird als Fremdware deklariert.

 

Vorverkauf Abholung

Der Kunde holt seine bereits bezahlte Ware ab. Diese wird also aus dem Fremdware-Bestand ausgebucht.

Vorverkauf Rückabwicklung

 

 

Einlagerung

Einlagerung

Bei der Einlagerung wird die Ware eines Dritten in das eigene Lager eingelagert. Die Ware wird als Fremdware deklariert.

Einlagerung Abholung

Wird die Ware, die ein Dritter im Lager eingelagert hatte wieder abgeholt, so wird diese aus dem Fremdwarebestand ausgebucht.

 

Einlagerung Vereinnahmung

Im Bereich Rohware kommt es zuweilen vor, dass eingelagerte Ware zu einem späteren Zeitpunkt aufgekauft wird. Diesen Vorgang nennt man dann Vereinnahmung. Dabei wird der Bestand von Fremdware auf Eigenware umgebucht. Die Ware muss dabei u.U. physikalisch nicht einmal bewegt werden.

 

Kommission

Kommission

Bei der Kommission wird Ware einem Dritten u.U. zum Zwecke des Verkaufs anvertraut. Diese bleibt eigenes Eigentum, wird jedoch nicht im eigenen Lager bzw. in der Eigenware geführt, sondern im Fremdlager.

Kommission Verkauf

Ist vereinbart, dass der Dritte die Ware verkaufen darf, so ist dieser verpflichtet über diesen Verkauf zu informieren. In diesem Fall wird die Ware aus dem Fremdlager-Konto ausgebucht und der Verkäufer erhält eine Rechnung über die Ware.

Kommission Rücknahme

Je nach Hintergrund des Geschäfts wird hier eine ausgelagerte oder zur Kommission überlassene Ware zurückgenommen und vom Fremdlager in die Eigenware und damit auch ins eigene Lager übernommen.