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Erfasste Rohwarelieferungen können in einer oder mehreren Stufen abgerechnet werden. Die einzelnen Stufen sind:
Abschlagabrechnung
Folgeabschlagabrechnung
Finalabrechnung
Im Einkauf können zu bestehenden Finalabrechnungen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch Nachvergütungen erstellt werden.
Dazu ist es zunächst erforderlich, die betreffenden Belege in einen Beleg der gewünschten Abrechnungsstufe umzuwandeln. Dieses geschieht durch Aufruf einer der Funktionen
Abschlag vorbereiten
F-Abschlag vorbereiten
Finale vorbereiten
Dabei wird jeweils ein neuer Beleg erzeugt, der aber die Daten des Ursprungsbelegs enthält. Grundsätzlich kann ein Beleg nur dann in die nächste Stufe übertragen werden, wenn das entsprechende Statuskennzeichen
Status Abschlag
Status Folgeabschlag
Status Finale
dieses erlaubt:
ohne (gibt es nicht bei
Status Finale):
Abschlag bzw. Folgeabschlag ist nicht vorgesehen, es
kann zur Lieferung nur ein Finalbeleg erzeugt werden.
gesperrt:
Der Beleg
wird für diese Stufe erzeugt, kann aber erst abgerechnet werden, wenn er dafür
per Korrektur freigegeben wird.
freigegeben:
Der
Beleg wird für diese Stufe erzeugt und kann auch ohne Korrektur abgerechnet
werden.
Es
wird dabei immer sichergestellt, dass keine vorgesehene Abrechnungsstufe
ausgelassen wird.
Soll zu einer Lieferung direkt ein Finalbeleg erstellt
werden, so muss das Kennzeichen Status Abschlag mit dem Wert ohne
belegt sein. Entsprechend muss das Kennzeichen Status Folgeabschlag mit
dem Wert ohne belegt sein, wenn der Folgebeleg zur Abschlagabrechnung der
Finalbeleg sein soll. Folgeabschlag-Belege können nur aus Abschlagbelegen
erzeugt werden.
Ist
die Einstellung des Rohwareparameters nächste Stufe nur nach Fibuübertrag
für das Abrechnungsschema des Quellbelegs mit dem Wert ‚ja‘
belegt, so kann die Umwandlung erst nach erfolgtem Fibuübetrag durchgeführt
werden. Gleiches gilt, wenn der Steuerparameter ‚Mengenbuchung bei
Fibuübertrag‘ mit ‚ja‘ eingestellt ist. Außerdem müssen
die Quellbelege durch den Mandantenserver abgearbeitet sein.
Das Abrechnen
eines derartig erzeugten Belegs erfolgt in einem gesonderten Schritt. Dieser
kann, zum Beispiel nach erfolgten Ergänzungen und Korrekturen, mit der Funktion
Abrechnen ausgelöst werden. Bei entsprechender Einstellung des
Rohwareparameters Abrechnung nach Belegkorrektur
kann dieses für freigegebene Belege auch automatisch nach Ergänzungen und
Korrekturen erfolgen.
Grundsätzlich ist ein frisch erzeugter Abrechnungsbeleg noch nicht abgerechnet, da per Belegkorrektur in der Regel noch für die neue Abrechnungsstufe ergänzende Angaben zu machen sind. Es ist jedoch möglich, durch entsprechende Einstellung der Zusatzfunktion auf der vor der Ausführung der Umwandlungsfunktion erscheinenden Vorbereitungs-Maske das automatische Abrechnen nach erfolgter Umwandlung zu erzwingen. Die möglichen Einstellungen für das Feld Zusatzfunktion sind:
keine automatische Weiterverarbeitung
Abrechnen
Abrechnen und Druck
Abrechnen, Druck und Fibuübertrag
Abrechnen und Fibuübertrag
Auf der Vorbereitungs-Maske kann auch das mit dem aktuellen Tagesdatum vorbelegte neue Belegdatum sowie gegebenenfalls die zugeordneten Buchungsperioden für Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung vorgegeben werden. Bei aktivierter Abrechnungs-Zusatzfunktion kann hier ebenfalls ein Valutadatum angegeben werden, welches in den Belegen mit Zahlungsbedingungen, deren Valutadatum nicht berechnet wird, bei der Abrechnung herangezogen wird. In diesem Fall muss der Quellbeleg unabhängig von allen weiteren Einstellungen bereits an die Fibu übertragen sein.