Der Auslandszahlungsverkehr wird wie der normale Zahlungsverkehr gesteuert und wird per Lizenz aktiviert. Es sind jedoch ein paar zusätzliche Stammdaten zu verwalten.
Änderungen gültig ab 1.05.2005
Der Weisungsschlüssel ‚01’ (=’BONL’) ist entfallen
•Die AWV-Meldung für Zahlungen über Wertpapiergeschäfte muss jetzt auf Vordruck Z10 oder mit entsprechenden Datensätzen erfolgen.
•Der Weisungsschlüssel ‚95’ ist entfallen. Die Beträge in den Meldedatensätzen werden weiterhin stets in Auftragswährung, bei Euro-Gegenwertzahlung in Euro angegeben.
•Die Liste der zulässigen Länder für EU-Standardüberweisungen wurde erweitert um Island, Lichtenstein und Norwegen.
Änderungen gültig ab 1.01.2006
•Anhebung der Betragsgrenze für EU-Standardüberweisung von 12.500 Euro auf 50.000 Euro.
•Änderung des Meldeverfahrens für EU-Standardüberweisungen