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Finanzbuchhaltung
Erfassung
Belegerfassung
Direktsprung [FIBE]
Die Belege können über diverse Wege in die Finanzbuchhaltung gelangen:
- Automatische Übergabe aus der Warenwirtschaft
- Automatische Buchung (Zahlungsbelege / Mahngebühren / …)
- Diverse Importschnittstellen
- Manuelle Erfassung in der Finanzbuchhaltung
Die in der Belegerfassung erfassten Belege werden
sofort vorläufig verbucht, d.h., sie befinden sich auf den Erlös- und
Aufwandskonten, den OP-Konten, etc. Der Status der Vorläufigkeit bedeutet jedoch
auch, dass sie noch bearbeitet werden können (zu Ausnahmen siehe
OP-Verrechnung). Erst mit dem Vorgang "Buchen" werden die Belege
endgültig verbucht.
Für Eingangsrechnungen, Eingangsgutschriften und Sonstige Belege besteht die Möglichkeit zusätzlich ein Eingangsdatum zu erfassen (siehe Vorsteuerabzug).
Das Feld eRechnung zeigt falls vorhanden die ID, der zugrunde liegenden eRechnung.
Eine Erfassung der eRechnung-ID ist auf diesem Wege nicht möglich.